
GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG
Die gesetzliche Sozialversicherung unterliegt,
wie so Vieles in der Gesetzgebung, dem ständigen Wandel. Und Sie in der Lohnabrechnung - in der Steuerkanzlei - tragen die Verantwortung für die richtige Abrechnung der SV-Beiträge. Bleiben Sie also selbst gut beraten und holen sich stets die notwendigen und aktuellsten Informationen.
NICHT MEHR SUCHEN, KURSE BUCHEN!

KENNEN SIE SCHON DIE MONATLICHE AUSGABE VON "BLICKPUNKT LOHN"?
In einer Stunde bespreche ich mit Jürgen Schott (Nautilus Akademie) aktuelle Themen aus lohnsteuer- und sv- rechtlicher Sicht und im zweiten Teil bekommen Sie die Gelegenheit in einer Fragerunde alle Ihre Fragen direkt an die Dozenten zu stellen.

AKTUELLES SV-RECHT
Hier präsentieren wir aktuelle Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht (SV-Recht) in übersichtlicher Form. Wir bieten Ihnen eine Zusammenfassung der bedeutendsten Gesetzesänderungen und gerichtlichen Entscheidungen, die anhand vieler Praxisbeispiele erläutert werden. Zusätzlich zeigen wir Ihnen die relevanten Rundschreiben der Sozialversicherungsträger, um Sie optimal auf alle Fragen im Bereich des SV-Rechts vorzubereiten.
SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT
Die Vermeidung von Scheinselbständigkeit ist von entscheidender Bedeutung, da kein Unternehmen mit diesem Problem konfrontiert werden möchte. Daher stellt sich die Frage, wie der Einsatz von Subunternehmern, Auftragnehmern und Freelancern so gestaltet werden kann, dass er rechtssicher ist und selbst bei einer gründlichen Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder den Zoll das Thema Scheinselbständigkeit gar nicht erst auftritt.
Wie erkenne ich das Problem rechtzeitig und welche Lösungsansätze gibt es? Das erfahren Sie hier!
BETRIEBSPRÜFUNG DER DRV
Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kommen alle 4 Jahre regelmäßig in das Unternehmen, um sicherzustellen, dass die Beiträge zur Sozialversicherung rechtzeitig und in korrekter Höhe für alle Beschäftigten abgeführt wurden. Welche Maßnahmen sollten also ergriffen werden, um eine solche Betriebsprüfung reibungslos und entspannt zu bewältigen?
GESCHÄFTSFÜHRER EINER GMBH
Seit 2021 liegt ein bedeutender Fokus der Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung der Tätigkeiten von mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern in GmbHs. Die entscheidende Frage dabei ist, ab welchem Punkt diese Personen tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft ausüben und somit als selbstständige Unternehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der Sozialversicherung sind.
MINIJOBBER, RENTNER, STUDENTEN, PRAKTIKANTEN
In der Praxis gibt es unkomplizierte Lohnabrechnungsfälle, aber auch Situationen, in denen zB Minijobber, Rentner, Studenten und Praktikanten involviert sind. In diesen Fällen müssen zahlreiche spezielle Besonderheiten berücksichtigt werden, die die Lohnabrechnung komplex und anspruchsvoll gestalten. Dennoch, wer alle Feinheiten kennt und ordnungsgemäß anwendet, kann auch in diesen Situationen stets prüfungssicher in Bezug auf Betriebsprüfungen bleiben.
KÜNSTLERSOZIALABGABE
Es kommt in der Praxis auch vor, dass Unternehmen, wie beispielsweise Handwerksbetriebe, überrascht sind, wenn sie Abgaben für künstlerische Leistungen an die Künstlersozialkasse entrichten müssen. Tatsächlich ist dies jedoch oft rechtlich korrekt und kann spätestens bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auffallen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen sich ihrer Pflichten in Bezug auf die Künstlersozialabgabe (KSA) bewusst sein.

