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Papier Zusammenfassung

Berufsmäßigkeit verhindert die beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung

Wann wird eine Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt?





Zusammenfassung

Wann können befristete Aushilfen beitragsfrei abgerechnet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter die Kategorie der kurzfristigen Beschäftigung. Dabei ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird, da dies die Beitragsfreiheit verhindern würde. Der Begriff "berufsmäßig" wird vom Gesetzgeber nicht explizit definiert, sondern in der Rechtsprechung geklärt.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1960 besagt, dass eine Beschäftigung als berufsmäßig gilt, wenn sie für die betreffende Person wirtschaftlich von nicht untergeordneter Bedeutung ist.

Dies hängt nicht vom erlernten oder ausgeübten Beruf ab.

Für Personen mit dauerhaftem Einkommen aus Rente, Pension, selbstständiger Tätigkeit oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist die kurzfristige Beschäftigung von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig.

Die Herausforderung besteht darin, den Status der berufsmäßigen Ausübung in verschiedenen Lebenssituationen zu klären, insbesondere bei Schülern, Hausfrauen und Studenten.

Das Bundessozialgericht hat in den 1980er Jahren festgelegt, dass gelegentlich ausgeübte Beschäftigungen in der Regel nicht berufsmäßig sind, vorausgesetzt, in absehbarer Zeit folgt keine weitere Beschäftigung.

Diese Regelung ermöglicht es beispielsweise einem Studenten, nach einer befristeten Beschäftigung weiterhin als gelegentlich Beschäftigter zu gelten, solange er in naher Zukunft keine dauerhafte Beschäftigung aufnimmt. Die genaue Auslegung und Umsetzung dieser Vorschriften erfordert jedoch sorgfältige Prüfung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, um von der Beitragsfreiheit zu profitieren.


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Autor: Jörg Romanowski


 
 
 

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