PUEG - Nachweis der Elterneigenschaft.
- Jörg Romanowski
- 11. Okt. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Wann sind Mitarbeiter beim PV-Zuschlag und -abschlag begünstigt? Welche Nachweise sind erforderlich?
Zusammenfassung
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat die Lohnabrechnung in Deutschland seit dem 1. Juli komplizierter gemacht. Arbeitgeber müssen nun bei der Abrechnung ihrer Mitarbeiter bestimmte Kriterien berücksichtigen. Dazu gehört die Unterscheidung nach dem Alter der Mitarbeiter, ob sie Kinder haben und wie viele. Dies ist wichtig, um festzustellen, ob ein Pflegeversicherungszuschlag von 0,6 % gezahlt werden muss oder ob PV-Abschläge von 0,25 % aufgrund der Anzahl der Kinder gewährt werden können.
Die Nachweise zur Anzahl und Alters der Kinder sind entscheidend, da die PV-Abschläge nur bis zum 25. Geburtstag des Kindes gelten. Es ist geplant, dass ab Sommer 2025 ein elektronisches Verfahren zur Verfügung steht, um diese Informationen zu übermitteln. In der Übergangszeit können Arbeitgeber möglicherweise vorerst mündliche Informationen von ihren Mitarbeitern annehmen. Die sicherste Methode wäre jedoch, Geburtsurkunden vorzulegen.

Autor: Jörg Romanowski
Comments