Minijob - ja oder nein?
- Jörg Romanowski
- 10. Okt. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Was wird gebraucht, um einen Minijobber betriebsprüfungssicher abzurechnen?
Zusammenfassung
Das Video behandelt die Einstellung von Minijobbern in Deutschland anhand eines Szenarios, in dem ein Mandant in einer Steuerkanzlei unsicher ist, wie er einen neuen Minijobber mit einem Gehalt von 520 € ohne Arbeitsvertrag korrekt abrechnen soll. Die Hauptbotschaft ist die Notwendigkeit einer genauen Prognose des beitragspflichtigen Entgelts für die kommenden 12 Monate. Wenn dieses Prognose-Einkommen 6.240 € nicht übersteigt, handelt es sich um einen Minijob. Bei höheren Einkommen gelten andere Regeln (Übergangsbereich etc). Die Prognose sollte aus den vertraglichen Vereinbarungen stammen, sei es schriftlich oder mündlich. Es wird empfohlen, im Vertrag Arbeitszeit, Mindestlohn und mögliche Schwankungen festzuhalten, um den Minijob-Status sicherzustellen. Abschließend betone ich stets, wie wichtig es ist, alle Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren, um mögliche Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung zu vermeiden.
Die zentrale Frage lautet: "Was wird mein neuer Mitarbeiter mit hinreichender Sicherheit in den nächsten 12 Monaten an beitragspflichtigem Entgelt verdienen?" Diese Frage ist entscheidend für die Einordnung als Minijob oder nicht und erfordert sorgfältige Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Autor: Jörg Romanowski
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