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Papier Zusammenfassung

Sind unsere Freelancer scheinselbständig?

Neues Urteil vom Bayerischen LSG zur Scheinselbständigkeit von „freien“ Fitnesstrainern





Zusammenfassung

Die Scheinselbstständigkeit ist ein ernstes Problem, insbesondere wenn die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung durchführt. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts München behandelt den Fall eines Fitnessstudios und seiner Freelancer, den freien Fitnesstrainern. Diese Trainer haben ihre Dienstleistungen auf Stundenbasis abgerechnet, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Am Ende musste das Studio 14.700 € zahlen, was noch als glimpflich angesehen werden kann.

Obwohl einige Argumente vorgebracht werden, dass Fitnesstrainer ihre eigene Musik mitbringen und selbst entscheiden können, wie sie ihre Trainingseinheiten gestalten, dreht sich die sozialversicherungsrechtliche Bewertung hauptsächlich um die Frage, ob die Trainer tatsächlich unabhängig von der betrieblichen Infrastruktur des Studios arbeiten und Unternehmerrisiken tragen. Das Urteil bestätigte leider die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung, dass diese Trainer nicht als selbstständig gelten, da sie bereits ein fertiges Publikum haben und nicht für die Kundenakquise verantwortlich sind.

Es wird betont, dass es wichtig ist, rechtzeitig geeignete Verträge und Beratung in Anspruch zu nehmen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das Statusverfahren könnte eine Überlegung wert sein, um diese Probleme zu vermeiden.


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Autor: Jörg Romanowski


 
 
 

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